Schutzkonzept

Hinschauen – Helfen – Handeln

Kein Raum für Missbrauch - das gilt in allen Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verurteilt sexualisierte Gewalt aufs Schärfste und sieht sich in der Verantwortung, Unrecht sorgfältig aufzuarbeiten, Betroffene zu unterstützen und Kirche und Diakonie zu sicheren Orten zu machen.

Wenn Sie von Grenzüberschreitungen oder sexueller Gewalt betroffen sind, etwas beobachtet haben oder Angehörige von Betroffenen sind, können Sie sich gerne an uns wenden.

Innerhalb der Hoffnungskirche

Vertrauensfrau Annette Elsner Tel. 08241/90380

Pfarrer Christian Fait Tel. 08241/90381

Innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt

Tel. 089/ 5595335 (Mo. 10-11 Uhr, Di. 17-18 Uhr)
eMail: ansprechstellesg@elkb.de (Antwort innerhalb von 48 Stunden)
Homepage: www.aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de

Telefonseelsorge

Tel. 0800/ 1110111 (kostenfrei, täglich, rund um die Uhr)

Außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch von N.I.N.A. e.V.
Tel.  0800/ 2255530 (kostenfrei)
Chat: www.hilfe-telefon-missbrauch.online
Homepage: www.nina-info.de

 

 

Handlungsrichtlinien zum Vorgehen im vermuteten und/oder konkreten Fall bei sexualisierter Gewalt

Ein Übergriff wird vermutet:

  • Ruhe bewahren
  • Gesprächsbereitschaft für das Kind/den Jugendlichen zeigen
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Vermutete/n Täter*in nicht konfrontieren

Ein Übergriff wird an Sie herangetragen:

  • Mitteilendem Kind/Jugendlichen Glauben schenken
  • Ruhe bewahren, keine vorschnellen, nicht abgesprochenen Entscheidungen treffen
  • Versprechen Sie dem betroffenen Kind/Jugendlichen nichts, was Sie nicht halten können. Z.B. Sie sagen es nicht weiter.
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Bleiben Sie Vertrauensperson
  • Täter*in nicht konfrontieren
  • In Deutschland gibt es keine polizeiliche Anzeigepflicht. Halten Sie Rücksprache mit der Ansprechstelle.

Sie beobachten einen Übergriff:

  • Direkt eingreifen, Übergriff ruhig und bestimmt stoppen
  • Erst dem betroffenen Kind/Jugendlichen zuwenden, dann der übergriffigen Person
  • Dokumentation (zeitnah, detailliert und schriftlich)
  • Information der Pfarramtsführung (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kontaktaufnahme zur Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
  • Krisenteam bilden: Schutz des Kindes/Jugendlichen herstellen
  • Bei Mitarbeiter*innen arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten

Wichtig: Holen Sie sich Hilfe. Niemand kann den Kindern/Jugendlichen alleine helfen! Wenden Sie sich an eine Fachberatungsstelle, die Ihnen hilft, Situationen richtig einzuschätzen und professionell zu handeln.